JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 04.10.2005, Aktenzeichen: 9 AZR 632/04
| Leitsatz: | 1. Ist ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Arbeitnehmer auf Grund seiner Behinderung außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, gerät der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug. Die vom Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB vorzunehmende Handlung besteht nur darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Vermeidung von Annahmeverzugsansprüchen weder zu einer Vertragsänderung noch zum Einsatz technischer Arbeitshilfen verpflichtet. 2. Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB IX haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung ihres Arbeitsplatzes. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers aus § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX begründen. Diese sind auf Ersatz der entgangenen Vergütung gerichtet. 3. Der Arbeitnehmer hat nach den allgemeinen Regeln grundsätzlich die primäre Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs. Hat der Arbeitgeber allerdings seine Erörterungspflichten nach § 84 Abs. 1 SGB IX verletzt, trifft ihn die sekundäre Darlegungslast dafür, dass ihm auch unter 2. Berücksichtigung der besonderen Arbeitgeberpflicht nach § 81 Abs. 4 SGB IX eine zumutbare Beschäftigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht möglich war. |
| Rechtsgebiete: | SGB IX, BGB, GewO, BMT-G II, BZT-G/NRW |
| Vorschriften: | SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4, SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, SGB IX § 84 Abs. 1, BGB § 296, BGB § 297, BGB § 611, BGB § 615, GewO § 106, BMT-G II § 9, BZT-G/NRW § 4, |
| Stichworte: | Vergütungsanspruch, behinderungsgerechter Arbeitsplatz, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bielefeld 4 Ca 3574/01 vom 22.05.2002 LAG Hamm 8 (17) Sa 1416/02 vom 09.08.2004 |
Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 04.10.2005, Aktenzeichen: 9 AZR 632/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAG - 04.10.2005, 9 AZR 632/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum