JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 04.06.2008, Aktenzeichen: 4 AZR 419/07
| Leitsatz: | 1. Die satzungsmäßig vorgesehene Möglichkeit, in einem Arbeitgeberverband Vollmitgliedschaften und Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Form eines Stufenmodells vorzusehen, begegnet nicht grundsätzlich durchgreifenden rechtlichen Bedenken. 2. Es bedarf allerdings einer klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung. Sie muss grundsätzlich einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit gewährleisten. 3. Ein vereinsrechtlich wirksamer Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft bedarf dann, wenn er während laufender Tarifverhandlungen erfolgt, zu seiner tarifrechtlichen Wirksamkeit der Transparenz im Verhältnis zur an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaft. 4. Regelmäßig wird insoweit eine Mitteilung des Arbeitgebers oder seines Verbandes hiervon zu einem Zeitpunkt erforderlich sein, zu dem die Gewerkschaft mit ihrem Verhalten bezogen auf den betreffenden Tarifvertragsinhalt und -abschluss noch auf die Statusveränderung reagieren kann. 5. Unterbleibt eine solche Offenlegung, bleibt der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag gebunden, der Gegenstand der Verhandlungen war. |
| Rechtsgebiete: | TVG, GG, BGB |
| Vorschriften: | TVG § 3, TVG § 4, GG Art. 9 Abs. 3, BGB § 134, |
| Stichworte: | "Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft, |
| Verfahrensgang: | ArbG Augsburg, 5 Ca 609/03 vom 29.08.2006 LAG München, 2 Sa 1244/06 vom 10.05.2007 |
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