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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 02.12.1999, Aktenzeichen: 8 AZR 796/98 

BAG – Aktenzeichen: 8 AZR 796/98

Urteil vom 02.12.1999


Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub schließt das rechtliche Interesse des Arbeitnehmers daran, daß der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde, nicht aus.

2. Ob bei Schließung und Neueröffnung von Einzelhandelsgeschäften die Identität der wirtschaftlichen Einheit gewahrt wird, hängt von einer Gesamtwürdigung aller Umstände ab. Im Vordergrund steht dabei der Erhalt der regelmäßig durch Geschäftslage, Warensortiment und Betriebsform geprägten Kundenbeziehungen (im Anschluß an die Senatsurteile 18. Mai 1995 - 8 AZR 741/94 - EzA BGB § 613 a Nr. 139 und 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20).

Aktenzeichen: 8 AZR 796/98
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 2. Dezember 1999
- 8 AZR 796/98 -

I. Arbeitsgericht
Wesel
- 4 Ca 3504/97 -
Urteil vom 12. November 1997

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 5 Sa 2225/97 -
Urteil vom 19. März 1998
Rechtsgebiete:BGB, ZPO, BErzGG
Vorschriften:BGB § 613 a, ZPO § 256, BErzGG § 15,
Stichworte:Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs,

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