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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 31.05.2005, Aktenzeichen: 1 ABR 22/04 

BAG – Aktenzeichen: 1 ABR 22/04

Beschluss vom 31.05.2005


Leitsatz:Die Zuweisung eines eigenen Büros an leistungsabhängig vergütete Außendienstmitarbeiter ist auch dann keine Frage der betrieblichen Lohngestaltung, wenn dadurch eine effektivere Aufgabenerledigung möglich wird. Die Kriterien für die Zuweisung sind auch keine Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG.
Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Vorschriften:BetrVG § 87 Nr. 10, BetrVG § 87 Nr. 11, BetrVG § 95, ArbGG § 83 Abs. 3, ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, ZPO § 256 Abs. 1,
Stichworte:Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros,
Verfahrensgang:ArbG Hamburg 20 BV 1/03 vom 24.06.2003
LAG Hamburg 1 TaBV 5/03 vom 08.01.2004

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