( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 31.05.2000, Aktenzeichen: 7 ABR 8/99 



BAG – Aktenzeichen: 7 ABR 8/99

Beschluss vom 31.05.2000


Leitsatz:Leitsätze:

Zu den vom Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu tragenden Kosten einer Betriebsratswahl gehören auch die erforderlichen außergerichtlichen Kosten einer Gewerkschaft, die ihr durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Beschlußverfahren zur gerichtlichen Bestellung eines Wahlvorstands entstanden sind.

Aktenzeichen: 7 ABR 8/99
Bundesarbeitsgericht 7. Senat
Beschluß vom 31. Mai 2000
- 7 ABR 8/99 -

I. Arbeitsgericht
Beschluß vom 5. Juni 1998
Reutlingen
- 1 BV 5/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Beschluß vom 20. Januar 1999
Baden-Württemberg
- 2 TaBV 3/98 -
Rechtsgebiete:BetrVG, GG
Vorschriften:BetrVG § 20 Abs. 3, BetrVG § 17 Abs. 1, BetrVG § 17 Abs. 3, GG Art. 9 Abs. 3,
Stichworte:Kosten der Betriebsratswahl,

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 31.05.2000, Aktenzeichen: 7 ABR 8/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bag/bag-beschluss-vom-31-05-2000-az-7-abr-899

"BAG - 31.05.2000, 7 ABR 8/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN