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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 30.03.2004, Aktenzeichen: 1 ABR 61/01 



BAG – Aktenzeichen: 1 ABR 61/01

Beschluss vom 30.03.2004


Leitsatz:Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Auskünfte verlangen, die er benötigt, um beurteilen zu können, ob die Voraussetzungen für die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats oder die Vereinbarung eines Verfahrens zur grenzüberschreitenden Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen oder Unternehmensgruppen vorliegen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine gewisse tatsächliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Voraussetzungen des EBRG erfüllt sind.
Rechtsgebiete:EBRG
Vorschriften:EBRG § 5 Abs. 1, EBRG § 5 Abs. 2, EBRG § 6,
Stichworte:Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe,
Verfahrensgang:ArbG Wesel 3 BV 9/98 vom 05.08.1998
LAG Düsseldorf 5 TaBV 87/98 vom 25.10.2001

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