JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 28.01.2009, Aktenzeichen: 4 ABR 92/07
| Leitsatz: | 1. Die Beurteilung, ob eine einfachste Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe 1 TVöD ausgeübt wird, ist anhand einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Maßgebende Kriterien sind dabei neben einer nicht erforderlichen Vor- oder Ausbildung vor allem eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase in die übernommene Tätigkeit und das Fehlen eines eigenständigen, nicht gänzlich unbedeutenden Entscheidungs- und Verantwortungsbereichs. 2. Einer Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 TVöD steht nicht entgegen, dass die ausgeübte Tätigkeit keinem der Tätigkeitsbeispiele zugeordnet werden kann. Bei den in der Entgeltgruppe 1 TVöD aufgeführten Tätigkeitsbeispielen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, RahmenTV, TVÜ-VKA, Lohntarifvertrag für Arbeiter/Arbeiterinnen, Lohngruppenverzeichnis |
| Vorschriften: | BetrVG § 99, RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMT-G II § 2 Abs. 2, RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMT-G II § 2 Abs. 3, TVÜ-VKA § 1, TVÜ-VKA § 17, TVÜ-VKA Anlage 3 Entgeltgruppe 1, Lohntarifvertrag für Arbeiter/Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen vom 29. April 1991 § 2 Abs. 3, Lohngruppenverzeichnis Lohngruppe 1 Nr. 1, Lohngruppenverzeichnis Lohngruppe 1 Nr. 2, |
| Stichworte: | Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD, |
| Verfahrensgang: | LAG Frankfurt/Main, 4/9 TaBV 73/07 vom 11.09.2007 |
Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 28.01.2009, Aktenzeichen: 4 ABR 92/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAG - 28.01.2009, 4 ABR 92/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum