JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 7 ABR 42/04
| Leitsatz: | Rechtsanwaltskosten, die einem Arbeitnehmer anläßlich der Durchführung eines im Zusammenhang mit der Aufsichtsratswahl stehenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entstanden sind, gehören jedenfalls dann nicht zu den nach § 20 Abs. 3 Satz 1 MitbestG vom Unternehmen zu tragenden Kosten der Aufsichtsratswahl, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war. |
| Rechtsgebiete: | MitbestG |
| Vorschriften: | MitbestG § 20 Abs. 3 Satz 1, |
| Stichworte: | Aufsichtsratswahl - Erstattung von Rechtsanwaltskosten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Frankfurt am Main 9 BV 134/03 vom 03.12.2003 Hessisches LAG 9/6 TaBV 9/04 vom 01.07.2004 |
Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 7 ABR 42/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAG - 25.05.2005, 7 ABR 42/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum