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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 7 ABR 42/04 

BAG – Aktenzeichen: 7 ABR 42/04

Beschluss vom 25.05.2005


Leitsatz:Rechtsanwaltskosten, die einem Arbeitnehmer anläßlich der Durchführung eines im Zusammenhang mit der Aufsichtsratswahl stehenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entstanden sind, gehören jedenfalls dann nicht zu den nach § 20 Abs. 3 Satz 1 MitbestG vom Unternehmen zu tragenden Kosten der Aufsichtsratswahl, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war.
Rechtsgebiete:MitbestG
Vorschriften:MitbestG § 20 Abs. 3 Satz 1,
Stichworte:Aufsichtsratswahl - Erstattung von Rechtsanwaltskosten,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 9 BV 134/03 vom 03.12.2003
Hessisches LAG 9/6 TaBV 9/04 vom 01.07.2004

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