JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 25.01.2000, Aktenzeichen: 1 ABR 3/99
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG zulässige Anweisung des Arbeitgebers, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit unabhängig von deren Dauer generell durch eine vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegende Bescheinigung nachzuweisen, betrifft eine Frage der betrieblichen Ordnung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. 2. Das danach bestehende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nicht durch das Entgeltfortzahlungsgesetz ausgeschlossen. § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eröffnet dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum hinsichtlich der Frage, ob und wann die Arbeitsunfähigkeit vor dem vierten Tag nachzuweisen ist. Bei dieser Regelung hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Aktenzeichen: 1 ABR 3/99 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - I. Arbeitsgericht München - 4 BV 303/96 - Beschluß vom 22. Oktober 1997 II. Landesarbeitsgericht München - 4 TaBV 22/98 - Beschluß vom 17. Dezember 1998 |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, EFZG |
| Vorschriften: | BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, EFZG § 5 Abs. 1 Satz 2, EFZG § 5 Abs. 1 Satz 3, EFZG § 12, |
| Stichworte: | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats, |
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