JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 24.01.2001, Aktenzeichen: 4 ABR 4/00
| Leitsatz: | 1. Ein Firmentarifvertrag kann für eine künftige Gesellschaft abgeschlossen werden. 2. Der Abschluß eines Zuordnungstarifvertrages ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG für mehrere selbständige Betriebe möglich. 3. Die Erteilung der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG spricht dafür, daß durch die tarifliche Regelung die Bildung von Arbeitnehmervertretungen erleichtert wird. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TVG, BGB |
| Vorschriften: | BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3, BetrVG § 3 Abs. 2, TVG § 1 Abs. 2, BGB § 126, BGB § 164, |
| Stichworte: | Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 5 BV 38/99 LAG Düsseldorf 5 (6) TaBV 56/99 |
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