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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 23.08.2001, Aktenzeichen: 5 AZB 3/01 

BAG – Aktenzeichen: 5 AZB 3/01

Beschluss vom 23.08.2001


Leitsatz:Nach § 17 Abs. 2 GVG entscheidet das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten.

Eine Zuständigkeit für die Entscheidung über die Wirkung einer Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung wird damit nicht begründet.
Rechtsgebiete:GVG, ArbGG, ZPO
Vorschriften:GVG § 17 Abs. 2, ArbGG § 2 Abs. 3, ZPO § 302,
Stichworte:Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung,
Verfahrensgang:ArbG Wiesbaden 9 Ca 28/00
LAG Hessen 6 Ta 301/00

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