JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 23.03.1999, Aktenzeichen: 1 ABR 28/98
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Landes-Sportverband dient dadurch, daß er den Sportbetrieb seiner Mitgliedsvereine finanziell und organisatorisch unterstützt, nicht unmittelbar erzieherischen Bestimmungen im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG. 2. Die Aufgabe, öffentliche Fördermittel zu beschaffen und an die Mitglieder zu verteilen, ist keine politische Zweckbestimmung im Sinne dieser Vorschrift. 3. Die in § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthaltene Aufzählung von geschützten Zwecken ist abschließend. Hinsichtlich des Sports besteht hier keine Regelungslücke, die auf dem Wege einer Analogie zu den normierten Tendenzmerkmalen geschlossen werden müßte. Aktenzeichen: 1 ABR 28/98 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 23. März 1999 - 1 ABR 28/98 - I. Arbeitsgericht München - 31 BV 107/96 - Beschluß vom 18. Oktober 1996 II. Landesarbeitsgericht München - 8 TaBV 16/97 - Beschluß vom 25. November 1997 |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, |
| Stichworte: | Landes-Sportverband als tendenzfreies Unternehmen, |
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