( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 21.04.1998, Aktenzeichen: 2 AZB 4/98 



BAG – Aktenzeichen: 2 AZB 4/98

Beschluss vom 21.04.1998


Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung bleibt auf wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt.

2. Verfassungsverstöße sind mit der vom Gesetzgeber dafür vorgesehenen Verfassungsbeschwerde geltend zu machen. Ein nach der Zivilprozeßordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, daß es auf einen Verfassungsverstoß, also z. B. die Behauptung der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (im Anschluß an BGH Beschluß vom 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89 -).

Aktenzeichen: 2 AZB 4/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Beschluß vom 21. April 1998
- 2 AZB 4/98 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
- 4 Ca 993/96 -
Urteil vom 11. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 7 Sa 1356/96 -
Beschluß vom 13. Januar 1998
Rechtsgebiete:ArbGG, GG
Vorschriften:ArbGG § 49 Abs. 3, ArbGG § 44 Abs. 3, GG Art. 103 Abs. 1,
Stichworte:Greifbare Gesetzwidrigkeit,

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 21.04.1998, Aktenzeichen: 2 AZB 4/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bag/bag-beschluss-vom-21-04-1998-az-2-azb-498

"BAG - 21.04.1998, 2 AZB 4/98" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN