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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 20.09.2000, Aktenzeichen: 4 ABR 63/98 

BAG – Aktenzeichen: 4 ABR 63/98

Beschluss vom 20.09.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Ein Betrieb, der die Herstellung eines Bauwerks schuldet, das aus von ihm hergestellten Fertigbauteilen zusammengefügt wird, fällt auch dann in den betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Bau, wenn er die Montage der Fertigbauteile durch Subunternehmer ausführen läßt, die er beauftragt und durch bei ihm angestellte Bauleiter anleitet und beaufsichtigt.

Aktenzeichen: 4 ABR 63/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Beschluß vom 20. September 2000
- 4 ABR 63/98 -

I. Arbeitsgericht
Wesel
- 5 BV 35/97 -
Beschluß vom 19. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 3 TaBV 25/98 -
Beschluß vom 18. August 1998
Rechtsgebiete:BRTV-Bau
Vorschriften:Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981 in der Fassung vom 2. September 1996 - BRTV-Bau - § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13,
Stichworte:Fertigbauarbeiten als baugewerbliche Tätigkeit,

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