JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 20.09.2000, Aktenzeichen: 4 ABR 63/98
| Leitsatz: | Leitsatz: Ein Betrieb, der die Herstellung eines Bauwerks schuldet, das aus von ihm hergestellten Fertigbauteilen zusammengefügt wird, fällt auch dann in den betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Bau, wenn er die Montage der Fertigbauteile durch Subunternehmer ausführen läßt, die er beauftragt und durch bei ihm angestellte Bauleiter anleitet und beaufsichtigt. Aktenzeichen: 4 ABR 63/98 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Beschluß vom 20. September 2000 - 4 ABR 63/98 - I. Arbeitsgericht Wesel - 5 BV 35/97 - Beschluß vom 19. Februar 1998 II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 TaBV 25/98 - Beschluß vom 18. August 1998 |
| Rechtsgebiete: | BRTV-Bau |
| Vorschriften: | Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981 in der Fassung vom 2. September 1996 - BRTV-Bau - § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13, |
| Stichworte: | Fertigbauarbeiten als baugewerbliche Tätigkeit, |
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