JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 20.03.2002, Aktenzeichen: 5 AZB 25/01
| Leitsatz: | Zahlt die Bundesanstalt für Arbeit den Beschäftigten einer GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgeld und macht sie anschließend gegen den Geschäftsführer der GmbH Schadensersatzansprüche wegen Insolvenzverschleppung geltend, sind hierfür nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die ordentlichen Gerichte zuständig. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Vorschriften: | ArbGG § 2, ArbGG § 3, |
| Stichworte: | Rechtsweg - Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen GmbH-Geschäftsführer auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bamberg 5 Ca 1258/00 LAG Nürnberg 4 Ta 113/01 |
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"BAG - 20.03.2002, 5 AZB 25/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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