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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 20.02.2001, Aktenzeichen: 1 ABR 30/00 

BAG – Aktenzeichen: 1 ABR 30/00

Beschluss vom 20.02.2001


Leitsatz:Ein Antrag des Betriebsrats, den Arbeitgeber zu verpflichten, zu bereits vorgenommenen Einstellungen nachträglich die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG einzuholen, ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die Möglichkeit des Betriebsrats, nach § 101 BetrVG vorzugehen, ist ein solcher Antrag unzulässig.
Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Vorschriften:BetrVG § 99, BetrVG § 101, ZPO § 139,
Stichworte:Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen Sachverständigen für eine Tätigkeit bei ausländischen Konzerngesellschaften,
Verfahrensgang:ArbG München 6a BV 15/99
LAG München 9 TaBV 51/99

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