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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 20.01.2005, Aktenzeichen: 2 AZN 941/04 



BAG – Aktenzeichen: 2 AZN 941/04

Beschluss vom 20.01.2005


Leitsatz:Wird in einer Nichtzulassungsbeschwerde der Zulassungsgrund der entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 2. Alternative nF) geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer die gesetzlichen Voraussetzungen so substantiiert darlegen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, allein anhand der Beschwerdeschrift und des Berufungsurteils das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zu prüfen.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3, ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 idF des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 - BGBl. I S. 3220,
Stichworte:Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör,
Verfahrensgang:ArbG Dresden 7 Ca 3626/03 vom 24.02.2004
Sächsisches LAG 9 Sa 355/04 vom 06.10.2004

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