JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 19.07.2000, Aktenzeichen: 10 ABR 47/99
| Leitsatz: | Leitsätze: Angestellte im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und auch keine dreijährige Berufstätigkeit nachweisen können, sind gemäß § 2 Abs. 2 GTV in die Gehaltsgruppe I einzugruppieren, auch wenn die von ihnen ausgeübte Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Gehaltsgruppe erfüllt. Aktenzeichen: 10 ABR 47/99 Bundesarbeitsgericht 10. Senat Beschluß vom 19. Juli 2000 - 10 ABR 47/99 - I. Arbeitsgericht Beschluß vom 22. Januar 1999 Koblenz - 2 BV 1745/98 - II. Landesarbeitsgericht Beschluß vom 21. September 1999 Rheinland-Pfalz - 2 TaBV 11/99 - |
| Rechtsgebiete: | GTV |
| Vorschriften: | GTV § 2 Abs. 2, |
| Stichworte: | Eingruppierung - Verkaufsstellenverwalterin im Einzelhandel, |
Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 19.07.2000, Aktenzeichen: 10 ABR 47/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAG - 19.07.2000, 10 ABR 47/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum