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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 19.07.2000, Aktenzeichen: 10 ABR 47/99 



BAG – Aktenzeichen: 10 ABR 47/99

Beschluss vom 19.07.2000


Leitsatz:Leitsätze:

Angestellte im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und auch keine dreijährige Berufstätigkeit nachweisen können, sind gemäß § 2 Abs. 2 GTV in die Gehaltsgruppe I einzugruppieren, auch wenn die von ihnen ausgeübte Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Gehaltsgruppe erfüllt.

Aktenzeichen: 10 ABR 47/99
Bundesarbeitsgericht 10. Senat
Beschluß vom 19. Juli 2000
- 10 ABR 47/99 -

I. Arbeitsgericht
Beschluß vom 22. Januar 1999
Koblenz
- 2 BV 1745/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Beschluß vom 21. September 1999
Rheinland-Pfalz
- 2 TaBV 11/99 -
Rechtsgebiete:GTV
Vorschriften:GTV § 2 Abs. 2,
Stichworte:Eingruppierung - Verkaufsstellenverwalterin im Einzelhandel,

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