JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 19.06.1998, Aktenzeichen: 6 AZB 48/97 (A)
| Leitsatz: | Leitsätze: I. Im Verfahren der Revisionsbeschwerde entscheidet ein Senat des Bundesarbeitsgerichts auch dann in der nach § 77 Satz 2 ArbGG vorgeschriebenen Besetzung, wenn er bei einem anderen Senat gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG anfragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhält. § 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG ist nicht anzuwenden, soweit er die Beschlußfassung in der für Urteile erforderlichen Besetzung vorschreibt. II.1. Der Sechste Senat möchte die Auffassung vertreten, daß eine Zulassung der Berufung in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen wirksam ist, ohne daß es darauf ankommt, ob die Verkündung nur versehentlich unterblieben ist. Er folgt damit dem Ersten Senat, der dies für die nach denselben Grundsätzen zu beurteilende Revisionszulassung angenommen hat (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979). 2. Der Sechste Senat weicht dadurch von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß die Zulassung einer Revision zu ihrer Wirksamkeit der Verkündung im Urteil bedarf und nur ausnahmsweise auch dann wirksam ist, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 23. November 1994 BAGE 78, 294 ff. = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter). Dieser Auffassung hat sich der Siebte Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI). 3. Der Sechste Senat fragt gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG 1979 an, ob der Vierte und der Siebte Senat an ihrer Rechtsauffassung festhalten. Aktenzeichen: 6 AZB 48/97 (A) Bundesarbeitsgericht 6. Senat Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) - I. Arbeitsgericht Mainz - 4 Ca 3413/95 - Urteil vom 22. Mai 1996 II. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 11 Sa 842/96 - Beschluß vom 20. November 1997 |
| Rechtsgebiete: | ArbGG 1979, GVG |
| Vorschriften: | ArbGG 1979 § 64 Abs. 2, ArbGG 1979 § 45 Abs. 2 und 3, ArbGG 1979 § 77, GVG § 132, |
| Stichworte: | Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz, |
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