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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 18.07.2006, Aktenzeichen: 1 ABR 36/05 



BAG – Aktenzeichen: 1 ABR 36/05

Beschluss vom 18.07.2006


Leitsatz:1. Ein Arbeitgeberverband kann seine Tarifzuständigkeit nicht wirksam auf seine jeweiligen Mitglieder beschränken. Er kann jedoch in seiner Satzung eine Form der Mitgliedschaft vorsehen, die nicht zur Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG führt.

2. Eine OT-Mitgliedschaft im sog. Stufenmodell betrifft keine Regelung zur personellen Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbands. Sie kann nicht in einem Verfahren nach § 97 ArbGG überprüft werden.
Rechtsgebiete:ArbGG, TVG
Vorschriften:ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4, ArbGG § 97, TVG § 3 Abs. 1,
Stichworte:Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft,
Verfahrensgang:ArbG München 5 BV 193/03 vom 07.04.2004
LAG München 11 TaBV 33/04 vom 12.04.2005

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