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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 17.01.2001, Aktenzeichen: 5 AZB 18/00 

BAG – Aktenzeichen: 5 AZB 18/00

Beschluss vom 17.01.2001


Leitsatz:Leitsätze:

Wehrt sich die aufgrund eines Pachtvertrags tätige Betreiberin einer Verkaufsstelle gegen die fristlose Kündigung ihres Vertragsverhältnisses mit dem Antrag festzustellen, daß diese unwirksam ist und nicht zu einer Beendigung ihres "Arbeitsverhältnisses" geführt hat, handelt es sich um einen sic-non-Fall im Sinne der Senatsrechtsprechung, für den der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist.

Aktenzeichen: 5 AZB 18/00
Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Beschluß vom 17. Januar 2001
- 5 AZB 18/00 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 6 Ca 396/99 -
Beschluß vom 15. Dezember 1999

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 5 Ta 1/00 -
Beschluß vom 23. März 2000
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b, ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1, ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2,
Stichworte:Rechtsweg/ Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle,

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