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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 15.08.2001, Aktenzeichen: 7 ABR 2/99 

BAG – Aktenzeichen: 7 ABR 2/99

Beschluss vom 15.08.2001


Leitsatz:Das bei betriebsratsinternen Wahlen einer Gruppe zustehende Bestimmungsrecht geht im Fall einer Patt-Situation jedenfalls ohne einen Mehrheitsbeschluß der Gruppe nicht auf das Betriebsratsplenum über. Dieses darf die Entscheidung nicht an sich ziehen. Vielmehr ist die Patt-Situation durch Losentscheid aufzulösen.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 47 Abs. 2 Satz 3 (in der bis 27. Juli 2001 geltenden Fassung),
Stichworte:Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat,
Verfahrensgang:ArbG Mönchengladbach 4 BV 24/98
LAG Düsseldorf 9 TaBV 78/98

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