JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 15.08.2001, Aktenzeichen: 7 ABR 2/99
| Leitsatz: | Das bei betriebsratsinternen Wahlen einer Gruppe zustehende Bestimmungsrecht geht im Fall einer Patt-Situation jedenfalls ohne einen Mehrheitsbeschluß der Gruppe nicht auf das Betriebsratsplenum über. Dieses darf die Entscheidung nicht an sich ziehen. Vielmehr ist die Patt-Situation durch Losentscheid aufzulösen. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 47 Abs. 2 Satz 3 (in der bis 27. Juli 2001 geltenden Fassung), |
| Stichworte: | Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat, |
| Verfahrensgang: | ArbG Mönchengladbach 4 BV 24/98 LAG Düsseldorf 9 TaBV 78/98 |
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