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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 15.05.2001, Aktenzeichen: 1 ABR 39/00 

BAG – Aktenzeichen: 1 ABR 39/00

Beschluss vom 15.05.2001


Leitsatz:1. Eine Leistungsprämie, bei der allein die in einem Beurteilungszeitraum von drei Monaten erbrachte Leistung die Höhe der Vergütung in den folgenden zwölf Monaten bestimmt, ist kein vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG.

2. Die Einigungsstelle kann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht ohne dessen Zustimmung erweitern.
Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Vorschriften:BetrVG § 76 Abs. 5, BetrVG § 76 Abs. 6, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 11, BetrVG § 87 Abs. 2, ArbGG § 98,
Stichworte:Mitbestimmung bei Prämienlohn,
Verfahrensgang:ArbG Kiel 2 BV 37 a/99
LAG Schleswig-Holstein 2 TaBV 14/00

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