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JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 14.03.2005, Aktenzeichen: 1 AZN 1002/04 



BAG – Aktenzeichen: 1 AZN 1002/04

Beschluss vom 14.03.2005


Leitsatz:Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG (nF) geltend gemacht, das Landesarbeitsgericht habe den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt, indem es einen nach § 139 Abs. 2 ZPO gebotenen Hinweis unterlassen habe, muss der Beschwerdeführer dartun, welchen Hinweis das Landesarbeitsgericht hätte geben müssen, was er sodann vorgebracht und dass das Landesarbeitsgericht daraufhin möglicherweise anders entschieden hätte. Ohne einen solchen Vortrag ist die Beschwerde unzulässig.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG (in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung) § 72 Abs. 2 Nr. 3, ArbGG (in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung) § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3,
Stichworte:Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung,
Verfahrensgang:ArbG Dessau 9 Ca 365/03 vom 25.03.2004
LAG Sachsen-Anhalt 7 Sa 403/04 vom 23.09.2004

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