( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 14.02.2001, Aktenzeichen: 9 AZN 878/00 



BAG – Aktenzeichen: 9 AZN 878/00

Beschluss vom 14.02.2001


Leitsatz:Leitsatz:

1. Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört die Darlegung, daß in der anzufechtenden Entscheidung das Landesarbeitsgericht zu einer bestimmten Rechtsfrage einen fallübergreifenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem Rechtssatz abweicht, den zu derselben Rechtsfrage eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte aufgestellt hat.

2. Ein Beschwerdeführer genügt seiner Begründungslast nicht schon dadurch, daß er die von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweichenden Erwägungen des Landesarbeitsgerichts wiedergibt. Hat das Landesarbeitsgericht seiner Subsumtion keinen Obersatz vorangestellt, muß der Beschwerdeführer den sich aus den einzelfallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts ergebenden Rechtssatz selbst formulieren.

Aktenzeichen: 9 AZN 878/00
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Beschluß vom 14. Februar 2001
- 9 AZN 878/00 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 3 Ca 10964/98 -
Urteil vom 18. August 1999

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 10 Sa 131/00 -
Urteil vom 17. August 2000
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2, ArbGG § 72 a Abs. 3 Satz 2,
Stichworte:Divergenzbeschwerde,

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 14.02.2001, Aktenzeichen: 9 AZN 878/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bag/bag-beschluss-vom-14-02-2001-az-9-azn-87800

"BAG - 14.02.2001, 9 AZN 878/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN