Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 12.11.1997, Aktenzeichen: 7 ABR 63/96 

BAG – Aktenzeichen: 7 ABR 63/96

Beschluss vom 12.11.1997


Leitsatz:Leitsatz:

Die Weiterbeschäftigung eines nach den Bestimmungen des § 78 a BetrVG geschützten Auszubildenden kann dem Arbeitgeber im Sinne des § 78 a Abs. 4 BetrVG zuzumuten sein, wenn er einen innerhalb von drei Monaten vor der vertraglich vereinbarten Beendigung des Ausbildungsverhältnisses frei werdenden Arbeitsplatz besetzt und die sofortige Neubesetzung nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse geboten ist.

Hinweise des Senats:

Vergleiche aber auch Senatsbeschluß vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 -.

Aktenzeichen: 7 ABR 63/96
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 12. November 1997
- 7 ABR 63/96 -

I. Arbeitsgericht
Herne
Beschluß vom 27. März 1996
- 1 BV 1/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
Beschluß vom 26. Juni 1996
- 3 TaBV 52/96 -
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 78 a,
Stichworte:Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG,

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 12.11.1997, Aktenzeichen: 7 ABR 63/96 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAG - 12.11.1997, 7 ABR 63/96" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum