Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 10.05.2005, Aktenzeichen: 9 AZN 195/05 

BAG – Aktenzeichen: 9 AZN 195/05

Beschluss vom 10.05.2005


Leitsatz:1. Macht eine Partei im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren geltend, das Landesarbeitsgericht habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch verletzt, dass es über eine streitige Tatsache nicht alle hierzu benannten Zeugen, sondern nur präsente, nicht zum Termin geladene Zeugen vernommen hat, ist für die Begründetheit der Beschwerde von der Erheblichkeit der Beweistatsachen auszugehen.

2. Würde bei Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens als Revisionsverfahren (§ 72a Abs. 6 ArbGG) keine Möglichkeit bestehen, die gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs zu heilen, so ist aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung das angefochtene Berufungsurteil aufzuheben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (§ 72a Abs. 7 ArbGG), wenn keine dem Revisionsverfahren vorbehaltene Rechtsfragen ersichtlich sind.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 72a Abs. 3 Nr. 3, ArbGG § 72a Abs. 7,
Stichworte:Nichtzulassungsbeschwerde, Gehörsrüge, Zurückverweisung,
Verfahrensgang:ArbG Magdeburg 10 Ca 4279/03 vom 27.05.2004
LAG Sachsen-Anhalt 4 Sa 479/04 vom 08.12.2004

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 10.05.2005, Aktenzeichen: 9 AZN 195/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAG - 10.05.2005, 9 AZN 195/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum