Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAGBeschluss vom 10.03.2004, Aktenzeichen: 7 ABR 49/03 

BAG – Aktenzeichen: 7 ABR 49/03

Beschluss vom 10.03.2004


Leitsatz:Arbeitnehmer, die nicht gewerbsmäßig oder im Wege der sog. Konzernleihe nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden, sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs iSv. § 9 BetrVG. Sie sind weder bei der für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke zu berücksichtigen, noch steht ihnen nach § 8 BetrVG das passive Wahlrecht zum Betriebsrat des Entleiherbetriebs zu.
Rechtsgebiete:BetrVG, WO 2001, AÜG
Vorschriften:BetrVG § 5, BetrVG § 7 Satz 2, BetrVG § 8, BetrVG § 9, BetrVG § 15 Abs. 2, BetrVG § 19, WO 2001 § 5, AÜG § 1 Abs. 3 Nr. 2, AÜG § 14,
Stichworte:Betriebsratswahl, Leiharbeitnehmer,
Verfahrensgang:ArbG Bayreuth Kammer Hof 4 BV 5/02 H vom 20.08.2002
LAG Nürnberg 9 (4) TaBV 48/02 vom 18.08.2003

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 10.03.2004, Aktenzeichen: 7 ABR 49/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAG - 10.03.2004, 7 ABR 49/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum