JuraForum.de > Urteile > BAG > Beschluss vom 08.06.2004, Aktenzeichen: 1 AS 6/03
| Leitsatz: | Wechselt ein ehrenamtlicher Richter beim Bundesarbeitsgericht während seiner Amtszeit von der Arbeitnehmer- auf die Arbeitgeberseite, ist die Fortführung seiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter mit dem Grundsatz der paritätischen Besetzung der Gerichte für Arbeitssachen unvereinbar. Auf Antrag des zuständigen Bundesministeriums ist der ehrenamtliche Richter von seinem Amt zu entbinden. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Vorschriften: | ArbGG § 6, ArbGG § 21 Abs. 5, ArbGG § 41 Abs. 2, ArbGG § 43 Abs. 3, |
| Stichworte: | Wechsel eines ehrenamtlichen Richters beim Bundesarbeitsgericht von der Arbeitnehmer- auf die Arbeitgeberseite, |
Um den Volltext vom BAG – Beschluss vom 08.06.2004, Aktenzeichen: 1 AS 6/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAG - 08.06.2004, 1 AS 6/03" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum