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Prozesskostenrechner
Prozesskostenrechner nach RVG
Die Hilfe zur Berechnung der Anwaltskosten und Gerichtskosten eines Zivilprozesses.
- Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
- Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
- Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
- Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.
Für keine dieser Angaben oder Rechenergebnisse wird eine Haftung übernommen!