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Prozesskostenrechner

Prozesskostenrechner nach RVG

Die Hilfe zur Berechnung der Anwaltskosten und Gerichtskosten eines Zivilprozesses.

  • Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
  • Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.


Für keine dieser Angaben oder Rechenergebnisse wird eine Haftung übernommen!

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