Saarlouis (jur). Die ZVS-Nachfolgerin „Stiftung für Hochschulzulassung“ ist wirksam gegründet worden. Auch zum Herbst 2010 konnte sie schon Studienplätze vergeben, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 18. Juni 2012 entschied (2 A 448/11). Es schloss sich damit dem OVG Nordrhein-Westfalen in Münster an.
Die neue Stiftung hat auf der Grundlage eines Staatsvertrages von 2008 die Nachfolge der früheren „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS) in Dortmund übernommen. Ihre Arbeit nahm sie Anfang Mai 2010 auf, allerdings erst im August 2010 verabschiedete der Stiftungsrat eine Satzung.
Der Kläger hatte sich für Herbst 2010 auf einen Medizin-Studienplatz beworben, hatte wegen seines Abiturdurchschnitts von 2,5 jedoch keine Chance. Nach seiner Meinung hätte die Stiftung ohne Satzung aber noch gar keine Studienplätze vergeben dürfen. Daher hätten alle Studienplätze direkt von den Hochschulen vergeben werden müssen, so dass er auf diesem Wege einen Studienplatz bekommen hätte.
Doch die fehlende Satzung mache den Staatsvertrag und die Gründung der Stiftung nicht unwirksam, urteilte das OVG Saarlouis. Auch wenn noch die Regeln der früheren ZVS angewandt worden wären, hätte der Kläger keinen Studienplatz bekommen.
Entsprechend hatte auch schon das OVG Münster am 21. Dezember 2010 entschieden (Az.: 13 B 1557/10).
Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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