Bundesministerium der Justiz und Bundesnotarkammer: Vorsorgeregister ein großer Erfolg /
Schon mehr als 500.000 Vollmachten in der Vorsorge-Datenbank registriert /
Täglich bis zu 440 Anfragen von Gerichten
Berlin (ots) - Das bundesweite Zentrale Vorsorgeregister hat sich
im Jahr 2006 überaus erfolgreich entwickelt. Rund 150.000 neue
Vollmachten wurden allein im vergangenen Jahr neu registriert. Das
zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters, den
die Bundesnotarkammer heute zusammen mit dem Bundesjustizministerium
vorgestellt hat. Zwischenzeitlich wurde die 500.000ste Vollmacht
registriert. Derzeit kommen monatlich im Durchschnitt etwa 12.000
Meldungen hinzu. Dabei erfreut sich die Möglichkeit der
gebührengünstigen Antragstellung im Wege des Online-Verfahrens
wachsender Beliebtheit.
"Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine Person des Vertrauens
ermächtigen, die wichtigen persönlichen und finanziellen
Entscheidungen zu treffen, wenn ich das selbst wegen geistiger oder
körperlicher Schwäche nicht mehr kann. In diesem Fall muss kein
gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das entlastet auch die
Gerichte, weil es das aufwändige Verfahren zur Bestellung und
Überwachung eines Betreuers in vielen Fällen entbehrlich macht. Mit
dem Vorsorgeregister wird für die Menschen sichergestellt, dass ihre
Vollmacht auch berücksichtigt wird. Dies hat die Vorsorgevollmacht
als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt", erläuterte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
"Die Zahlen sind ein erfreulicher Beleg für das hohe Interesse der
Bürgerinnen und Bürger, durch eine Registrierung sicherzustellen,
dass ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall leichter gefunden wird. Denn
nur eine Vollmacht, die bei Bedarf rasch aufgefunden werden kann, ist
auch eine wirkungsvolle Vollmacht", sagte Dr. Tilman Götte, Präsident
der Bundesnotarkammer. Götte weiter: "Jeder möchte bis in das hohe
Alter geistig und körperlich mobil bleiben. Leider ist das aber nicht
jedem vergönnt. Hier schon in gesunden Tagen mit Hilfe einer
Vorsorgevollmacht rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, ist daher
wichtig."
Damit die Vormundschaftsgerichte die Vorsorgevollmachten schnell
finden und von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens absehen
können, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag das
Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut. Das Register hat im März 2005
den Vollbetrieb aufgenommen. Bereits im selben Jahr wurde die
Online-Abfrage durch die Gerichte bundesweit realisiert. Die
einmalige Gebühr pro Registrierung beträgt in der Regel pro Dokument
zwischen 10 EUR und 20 EUR. Täglich erreichen die Bundesnotarkammer
bis zu 440 Anfragen von den Gerichten. Schon in knapp 5000 Fällen
konnte das Register helfen und den Vormundschaftsgerichten Daten zur
Verfügung stellen.
Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht
und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des
Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.
Der Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters ist unter www.bnotk.de veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz (17.04.2007)
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