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JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzVersicherungsschutz bei Unfällen im Straßenverkehr verbessert 

Versicherungsschutz bei Unfällen im Straßenverkehr verbessert

09.11.2007, 14:55 | Recht & Gesetz | 0 Kommentare

Heute ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes endgültig verabschiedet worden. Der Bundesrat hat zugestimmt, den Versicherungsschutz bei Unfällen im Straßenverkehr zu verbessern und mehr Transparenz bei der Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung einzuführen.

„Menschen, die Opfer eines Unfalls im Straßenverkehr werden, erhalten einen besseren finanziellen Schutz vor den Folgen, denn der Mindestversicherungsschutz wird ausgeweitet und die Haftungsbeträge werden angehoben. Besonders freue ich mich, dass es uns gelungen ist, einen unbürokratischen Opferschutz bei Unfällen mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und landwirtschaftlichen Anhängern zu gewährleisten, ohne die Unternehmen mit neuen Versicherungspflichten zu belasten. Personen, die durch solche Fahrzeuge geschädigt werden, können künftig ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verein Verkehrsopferhilfe e.V. geltend machen, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder keine Betriebshaftpflichtversicherung hat“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.


Die Neuregelungen betreffen im Wesentlichen das Pflichtversicherungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz

Das Gesetz sieht insbesondere Folgendes vor:

Durch das Gesetz wird die Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 (sog. 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Wesentliche Punkte der Richtlinie sind allerdings bereits Bestandteil des geltenden deutschen Rechts, so dass eine Umsetzung insoweit nicht erforderlich ist. Hierunter fällt etwa die Einführung eines Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer für alle Arten von Kraftfahrzeugunfällen, die Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden von Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern sowie die Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten während der Laufzeit des Versicherungsvertrags.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verkündet werden. Es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: PM des BMJ



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