Beschluss der Richterdienstkammer im Disziplinarverfahren: Landessozialgerichtspräsident vorläufig des Dienstes enthoben
Die Richterdienstkammer bei dem Landgericht Hamburg hat gestern (17.1.2008) den Präsidenten des Landessozialgerichts Michael R. vorläufig des Dienstes enthoben. Er stehe aufgrund der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz im dringenden Verdacht, die ihm als Richter obliegende Verpflichtung, sich außerhalb des Dienstes seines Amtes entsprechend achtungsgerecht und seinen Dienstpflichten entsprechend vertrauensgerecht zu verhalten, verletzt zu haben. Die strafbare Beschaffung kinderpornographischen Materials, deren er verdächtig sei, sei eine schwere Dienstpflichtverletzung. Die Schwere des Verstoßes rechtfertige die vorläufige Dienstenthebung.
Die drei Richter haben mit ihrem Beschluss dem Antrag des Personalamtes des Senats der Freien und Hansestadt vom 18.12.2007 entsprochen. Zuvor hatte der Präses der Justizbehörde am 13.12.2007 die Einleitung des Disziplinarverfahrens verfügt.
Gegen diesen Beschluss kann Michael R. binnen zwei Wochen Beschwerde zum Richterdienstsenat bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
Quelle: Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts