OSNABRÜCK. Das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück wegen der tätlichen Auseinandersetzung vom 31. Juli 2011 vor der Diskothek Five Elements beim Güterbahnhof ist hinsichtlich der beiden Hauptangeklagten rechtskräftig. Die Kammer hatte am 25.04.2012 die heute 21-jährigen Jan M. und Leandro S. wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt, Az. 3 KLs 30/11.
Die beiden Opfer der Vorfälle, die zusammengeschlagen und getreten worden waren, hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft und der Jugendkammer hatten sie als Nebenkläger den Tötungsvorsatz als erfüllt angesehen und in ihren Plädoyers Freiheitsstrafen von 6 Jahren bzw. 6 ½ Jahren wegen versuchten Totschlags beantragt. Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung haben die damals 21- und 33-Jährigen am 05.07.2012 jedoch ihr Rechtsmittel zurückgenommen. Damit ist das Urteil gegen die Hauptangeklagten rechtskräftig. Sie müssen die Freiheitsstrafen verbüßen.
Der dritte Angeklagte Falk L., der die Opfer geschlagen, aber nicht getreten hatte, war wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt worden. Er hat gegen seine Verurteilung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat seine Verurteilung noch zu überprüfen. Insoweit ist das Urteil nicht rechtskräftig.