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Unteroffiziere wegen Misshandlung Untergebener degradiert

03.02.2012, 14:49 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforumadmin | 0 Kommentare


Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat durch Urteil vom 1. Februar 2012 zwei Unteroffiziere der Marine in einen Mannschaftsdienstgrad herabgesetzt, weil sie gemeinsam einen Untergebenen misshandelt haben.

Die beiden Unteroffiziere (Dienstgrade Maat bzw. Obermaat d.R.) hatten auf einem Schiff der Marine einen ihnen unterstellten Hauptgefreiten mit Klebeband an Fuß und Handgelenken gefesselt, anschließend mit einem Schlauch nassgespritzt, wobei sie das kalte Wasser auch in die geöffnete Hose laufen ließen, und ihn dann auf dem Musterungsplatz hinter angetretenen Soldaten so aufgestellt, dass sein Zustand erst bei deren Wegtreten auffiel.

Das Truppendienstgericht hatte gegen die beiden Soldaten ein vierjähriges Beförderungsverbot und eine vierjährige Kürzung der Bezüge um ein Zehntel verhängt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungen der beiden Soldaten zurückgewiesen und auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft beide in einen Mannschaftsdienstgrad herabgesetzt.

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht, in Fällen einer entwürdigenden Behandlung eines Untergebenen durch einen Vorgesetzten eine Dienstgradherabsetzung
auszusprechen und zwar regelmäßig um mehrere Dienstgrade, bei
Soldaten auf Zeit bis in einen Mannschaftsdienstgrad.

Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine mildere Maßnahme gerechtfertigt hätten, vermochte der Senat nicht zu erkennen; insbesondere der Annahme der verurteilten Soldaten, es habe
sich dabei um einen „Spaß" gehandelt, maß er kein solches Gewicht bei.

BVerwG, Urteil 2 WD 1.11 vom 1. Februar 2012

Vorinstanz:

TDG Nord, Urteil N 8 VL 1/10 und 2/10 vom 18. November 2010

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

Foto: SK Design - Fotolia.com



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