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Sozialgericht Speyer bietet Mediationsverfahren an

31.08.2010, 14:05 | Recht & Gesetz | 0 Kommentare

Ab dem 1. September 2010 bietet das Sozialgericht in Speyer den Prozessbeteiligten an, den Rechtsstreit im Wege der Mediation gütlich beizulegen.

Der Vizepräsident des Sozialgerichts, Burkard Firsching, wurde für das Mediationsverfahren eigens ausgebildet. Es ist beabsichtigt, auch in den Folgejahren erfahrene Richter zu Mediatoren fortzubilden.Die gerichtliche Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die streitenden Parteien mit Unterstützung besonders geschulter richterlicher Mediatoren und Mediatorinnen ihren Konflikt selbständig und in eigener Verantwortung lösen können. Die Mediatoren und Mediatorinnen vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; sie beschränken sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Eine Mediation wird eingeleitet, wenn ein mit der Streitsache befasster Richter das Verfahren für geeignet hält und die Beteiligten auf seinen Vorschlag hin einer Mediation zustimmen. Die Beteiligten können aber auch von sich aus die Durchführung einer Mediation beantragen. Voraussetzung für die gerichtliche Mediation ist aber stets, dass bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Besondere Gerichtskosten entstehen durch die Mediation nicht. Durchgeführt werden die Mediationsgespräche in einem hierfür besonders ausgestatteten Raum des Amtsgerichts Speyer, das bereits seit einiger Zeit eine gerichtliche Mediation anbietet.Nach einem ersten Erfahrungsbericht der rheinland-pfälzischen Justiz wurden im Jahr 2009 insgesamt 87 gerichtsinterne Mediationsverfahren durchgeführt. In 51 dieser Verfahren kam es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Rechtsstreits.

Quelle: Sozialgericht Speyer

Foto: © webdata - Fotolia.com.



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