Mit Urteil vom 04.05.2007 hat die Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück die Klage eines im Amtsgerichtsbezirk Nordhorn ansässigen Landwirts gegen einen niederländischen Ballonfahrer auf Zahlung von knapp 26.000,- Schadensersatz abgewiesen. Hintergrund der Klage war, dass der Beklagte am 10.09.2004 gegen 19:00 Uhr mit seinem Heißluftballon den Bauernhof des Klägers überfahren und dabei die vorgeschriebene Mindesthöhe unterschritten habe sollte. Dadurch sollten die 20.000 Freilaufhühner des Klägers in Panik geraten sein, wodurch sich in der Folgezeit ihre Legeleistung deutlich verringert habe. Hierdurch sei dem Kläger der geltend gemachte Schaden entstanden. Das Gericht hat seinerzeit einen solchen Schadensersatzanspruch verneint, da der Kläger einen Ursachenzusammenhang zwischen der Überfahrt mit dem Heißluftballon und einer Verringerung der Legeleistung der Hühner nicht habe beweisen können.
Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig, nachdem der Kläger seine vor dem Oberlandesgericht Oldenburg eingelegte Berufung zurückgenommen hat.
Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 04.05.2007, Az. 5 O 2657/05, rechtskräftig
Quelle: PM des LG Osnabrück
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