( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzOVG Rheinland-Pfalz: Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig 

OVG Rheinland-Pfalz: Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig

13.03.2007, 17:43 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare

Eine Schank- und Speisewirtschaft mit täglich wechselndem Unterhaltungsprogramm (Motto-Partys) ist eine Vergnügungsstätte, die in einem bauplanungsrechtlichen Mischgebiet unzulässig ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger betreibt in einer Gemeinde im Landkreis Kaiserslautern eine Schank- und Speisewirtschaft, die aus einem Speiserestaurant, einem Biergarten und dem „Starclub“ besteht. Nach der Gaststättenerlaubnis sind nur einzelne besondere Veranstaltungen erlaubt, sofern hierdurch der Charakter des Betriebes als Schank- und Speisewirtschaft nicht verändert wird. Im „Starclub“ veranstaltet der Kläger im täglichen Wechsel so genannte Motto-Partys. Auf Antrag eines Nachbarn, der sich durch die von diesen Veranstaltungen ausgehenden Lärmimmissionen gestört fühlte, verpflichtete das Verwaltungsgericht die Bau*aufsichtsbehörde, die aktuelle Nutzung des „Starclubs“ zu untersagen. Den Antrag des Klägers, hiergegen die Berufung zuzulassen, lehnte das Oberverwaltungsgericht ab.

Bei dem Betrieb des Klägers handele es sich nicht um eine Schank- und Speisewirtschaft, sondern um eine Vergnügungsstätte. In ihr würden nicht nur Getränke aller Art allein oder mit Speisen an Gäste zum Verzehr in den Wirtschaftsräumen verabreicht. Vielmehr würden all*wöchentlich Veranstaltungen durchgeführt, die vor allem der Kontaktanbahnung dienten. So habe etwa die „Große Westpfälzer Singlenacht“ montags, die „Datingnight“ samstags, die „Mallorca-Beach-Night“ freitags und die Karaoke-Party donnerstags stattgefunden. Deut*liches Kennzeichen für das Bestehen einer Vergnügungsstätte sei darüber hinaus das bei üblichen Wirtschaften unbekannte Eintrittsgeld. Außerdem sei der Betrieb durch die Wer*bung im Internet, durch Flyer sowie durch Transparente an überörtlichen Straßen auf ein Publikum aus der gesamten Region Westpfalz ausgerichtet. Ein solcher Betrieb sei in dem hier vorhandenen Mischgebiet, das der Unterbringung von Wohnungen und Gewerbebetrie*ben, die das Wohnen nicht wesentlich störten, nicht zulässig.

Beschluss vom 9. März 2007, Aktenzeichen: 8 A 10066/07.OVG

Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (13.03.2007)



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 3 + 6 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "OVG Rheinland-Pfalz: Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig" vorhanden.

Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Recht & Gesetz


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzOVG Rheinland-Pfalz: Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


http://www.juraforum.de/recht-gesetz/ovg-rheinland-pfalz-gaststaettenbetrieb-mit-wechselnden-motto-partys-unzulaessig-144217

"OVG Rheinland-Pfalz: Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig - Recht & Gesetz" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN