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Nds. Justizministerium: Reform des Gerichtsvollzieherwesens

09.03.2007, 17:11 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare


Rede der Niedersächsischen Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

831. Sitzung des Bundesrates am 09.03.2007

Es gilt das gesprochene Wort!

Das Gerichtsvollzieherwesen ist reformbedürftig. Genau aus diesen Gründen haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf der Justizministerkonferenz im Herbst letzten Jahres mit großer Mehrheit beschlossen, ein politisches Zeichen unseres Reformwillens zu setzen.

Die Gesetzgebungskompetenz auf diesem Gebiet liegt zwar beim Bund. Doch tragen die Länder letztlich die unmittelbare Verantwortung, dass die Justiz allen zugute kommt. Die Justiz muss dem Bürger klare, einfache und effiziente Strukturen zur Verfügung stellen, innerhalb derer er arbeiten und leben kann.

Die Neuordnung des Gerichtsvollzieherwesens im Sinn des Reformmodells der Beleihung – und das möchte ich ausdrücklich betonen – ist daher ein bedeutender Baustein im Rahmen unserer Reformbestrebungen, die Justiz offener und moderner zu gestalten. Ich halte diese Überlegungen für richtig und für absolut notwendig, damit die Justiz auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zukunftsfähig bleibt.

Dazu ist – meine ich – uns ein überzeugendes und in sich stimmiges Reformkonzept gelungen:

Die Aufgaben der Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht mehr von Beamten erledigt werden, sondern von beliehenen Privaten. Diese werden in einem geordneten Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig. Der Status des beliehenen Gerichtsvollziehers orientiert sich dabei weitgehend an dem des Notars. Dieser hat sich als Beliehener im Bereich der Rechtspflege seit langem bewährt.

Die beliehenen Gerichtsvollzieher sollen zukünftig auf eigene Rechnung tätig werden. Staatliche Subventionen sollen entfallen. Die damit zwangsläufig verbundenen Gebührenerhöhungen werden aber zu einem großen Teil durch eine neu geschaffene Erfolgsgebühr umgesetzt. Diese fällt nur an – wie der Name schon sagt –, wenn die Vollstreckung erfolgreich war.

Selbstverständlich ist ein solch grundlegender Systemwechsel nicht von heute auf morgen möglich. Wir haben daher eine zehnjährige Übergangsphase vorgesehen, in der nach und nach beliehene Gerichtsvollzieher an die Stelle von Beamten treten werden. Und

die Beamten sollen bereits zu Beginn der Übergangsphase motiviert werden, in den Beliehenenstatus zu wechseln. Deshalb werden die unternehmerischen Risiken während der Übergangsphase abgefedert. Dazu erhalten sie Rückkehrrechte und Einkommenssicherungen. Über die genaue Ausgestaltung der einzelnen Regelungen werden wir sicherlich noch diskutieren. Dazu haben wir die Gelegenheit in den Fachausschüssen, in diesem Punkt vor allem im Finanzausschuss.

Die Reform muss eine eindeutige verfassungsrechtliche Grundlage erhalten. Deshalb soll die Zulässigkeit der Übertragung der Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene durch einen neuen Artikel 98a Grundgesetz klargestellt werden.
Bei den Ihnen vorliegenden Gesetzesentwürfen handelt es sich nicht um politische Schnellschüsse, sondern um langfristig erarbeitete und wohl abgewogene Reformvorschläge.

Wir alle wollen nicht nur eine schnelle Entscheidung durch das Gericht, sondern ebenfalls eine zuverlässige und zügige Vollstreckung dieser Entscheidung. So können wir das Vertrauen jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers, wie auch das der Unternehmen in die Funktionsfähigkeit unserer Justiz sichern und der Justiz als wirtschaftlichem Standortfaktor den notwendigen Rückhalt geben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Justizministeriums (09.03.2007)



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