Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzNachtflugverbot in Frankfurt 

Nachtflugverbot in Frankfurt

05.04.2012, 09:42 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare


Leipzig (jur). Die Anwohner in den An- und Abflugschneisen des Flughafens Frankfurt am Main haben nachts wenigstens sechs Stunden Ruhe. Der rechtliche Spielraum des Landes Hessen, zwischen 23 und 5 Uhr Flüge zu erlauben, ist „annähernd null“, wie am Mittwoch, 4. April 2012, das Bundesverwaltungsgericht entschied (Az.: 4 C 9.09, 4 C 2.10, 4 C 6.10, 4 C 6.10 und weitere). Neben der Nachtruhe für die Anwohner retteten die Leipziger Richter damit auch das Instrument der Mediation. Der Ausbau des Flughafens war nach dem Urteil im Grundsatz aber rechtmäßig.

Im Oktober 2011 hatte der Flughafenbetreiber Fraport die neue Landbahn Nordwest in Betrieb genommen. Die bisherige, noch aus den 1970er Jahren stammende Betriebsgenehmigung wurde damit hinfällig.

Im Streit um den Ausbau hatte die hessische Landesregierung in einem Mediationsverfahren Nachtruhe von 23 bis 5 Uhr zugesagt. Dies ging entsprechend in den Landesentwicklungsplan 2007 ein. Ohne dass die Fraport dies beantragt hätte, hatte das Land für die sogenannte Mediationsnacht dann trotzdem 17 planmäßige Flüge erlaubt.

Schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte mit Urteil vom 21. August 2009 (Az.: 11 C 227/08.T und weitere) entschieden, das Land sei an seine Zusage gebunden. Der Flughafen-Ausbau selbst sei aber rechtmäßig.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt. Zu Recht habe der VGH das in den Landesentwicklungsplan eingegossene Mediationsergebnis als „konkretisierende Gewichtungsvorgabe“ gewertet. Dies schränke den Gestaltungsspielraum des Landes „sehr weit – auf annähend null – ein“. Bei jeder Abweichung müsse das Land zudem die Betroffenen neu anhören.

Für die sogenannten Nachtrandstunden von 22 bis 23 sowie 5 bis 6 Uhr senkte das Bundesverwaltungsgericht die Zahl der erlaubten Flüge von durchschnittlich 150 auf 133 ab. „Tagähnliche Belastungsspitzen“ seien unzulässig. Wolle das Land die Zahl der erlaubten Flüge trotzdem wieder erhöhen, müsse es zudem dafür sorgen, dass die Belastung zur Kernnacht hin jeweils abnimmt. Die Nachtrandstunden dürften „nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebes angesehen werden“, betonten die Leipziger Richter.

Abseits der Nachtflüge habe der VGH die Planfeststellung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens aber „zu Recht nicht beanstandet“, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Gegen den Ausbau und insbesondere die Nachtflüge hatten die Städte Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Raunheim und Rüsselsheim, das Klinikum Offenbach, Privatpersonen und auch Gewerbebetriebe geklagt. Ob der Lärmschutz für die anliegenden Gewerbebetriebe ausreicht, muss das Land Hessen nach dem Leipziger Urteil völlig neu prüfen.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Foto: Lim Jerry - Fotolia.com



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 5 + 2 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "Nachtflugverbot in Frankfurt" vorhanden.

Jetzt diese Nachricht im Forum kommentieren.Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Recht & Gesetz


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzNachtflugverbot in Frankfurt 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Nachtflugverbot in Frankfurt - Recht & Gesetz © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte