( dauerhaft?)  

JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzNachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen 

Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen

14.07.2010, 15:02 | Recht & Gesetz | 0 Kommentare


Die Nachbarn der Freizeitanlage Schleifmühle mit zahlreichen Spiel- und Sportgeräten in Bitburg klagten beim Verwaltungsgericht in Trier gegen die von der Verwaltung des Eifelkreises genehmigte Spielanlage. Sie hatten im Vorfeld des Prozesses ein Lärmgutachten eingeholt, das die erhebliche Überschreitung der zulässigen Lärmwerte festgestellt hatte.

Die Richter der 5. Kammer gaben ihnen nun mit Urteil vom 07. Juli 2010 - 5 K 47/10.TR - Recht. Da es sich nicht nur um einen herkömmlichen Kinderspielplatz handele, der grundsätzlich in allen Baugebieten ohne Einhaltung bestimmter Lärmwerte zulässig sei, sondern um eine 1700 qm große Freizeitanlage mit zahlreichen Spiel- und Sportangeboten, die einem Abenteuerspielplatz sehr nahe komme, müssten die für Wohngebiete geltenden Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten werden. Nach dem vorliegenden Gutachten und der Beweisaufnahme des Gerichts sei aber davon auszugehen, dass diese erheblich überschritten würden. Dabei müsse eine Nutzung der Anlage zugrunde gelegt werden, wie sie letztlich nach der erteilten Baugenehmigung zulässig sei, auch wenn die tatsächliche Inanspruchnahme der Freizeitanlage hinter dem rechtlich Möglichen zurückbleiben könne.

Es sei nun Aufgabe der Stadt Bitburg als Bauherrin der Anlage, eine eingeschränkte Nutzung bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen, die die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstelle oder in sonstiger Weise rechtmäßige Zustände herbeizuführen.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

VG Trier, Urteil vom 07. Juli 2010 - 5 K 47/10.TR -

Quelle: VG Trier; Foto: © R.-Andreas Klein - Fotolia.com



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 6 + 3 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen" vorhanden.

Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Recht & Gesetz


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzNachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


http://www.juraforum.de/recht-gesetz/nachbarn-muessen-erheblichen-freizeitlaerm-nicht-hinnehmen-325662

"Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen - Recht & Gesetz" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN