Im Zuge der Bekämpfung der sogenannten „Kostenfallen“-Problematik für Verbraucher im Internet steht die Neufassung des § 312 e BGB im Raum. Während der Kerngedanke dieser angestrebten Änderung die Beseitigung von verbraucherschädigenden Geschäftsmodellen ist, zeigt sich bei näherer Betrachtung der beabsichtigten inhaltlichen Umgestaltung der gesetzlichen Regelungen, dass man laut Rechtsanwalt Ralf Möbius von einer Lösung des Problems mehr denn je entfernt ist. Denn wie Möbius in seinem Aufsatz "Button-Lösung statt Problem-Lösung" darlegt, existieren bereits zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, gegen derartige Geschäftsgebaren vorzugehen. Zusätzlich würden durch die angestrebte Neufassung des § 312 e BGB eher neue Problemfelder geschaffen. Den Aufsatz finden Sie im PDF-Format hier: