Mannheim (jur). Ein Mitglied der terroristischen sogenannten Sauerland-Gruppe verliert die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Rücknahme der Einbürgerung des ehemaligen Türken durch die Stadt Ulm ist nicht zu beanstanden, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 9. Februar 2012, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 S 2785/11).
Der Mann war zusammen mit drei weiteren Komplizen im September 2007 von einem Spezialkommando der Polizei im sauerländischen Ort Oberschledorn überwältigt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn am 4. März 2010 wegen der Unterstützung der Islamischen Jihad-Union, einer in Pakistan und Afghanistan agierenden terroristischen Vereinigung, sowie wegen der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Gruppe wollte in Deutschland Autobombenanschläge auf US-Soldaten verüben.
Nach der Verurteilung hatte die Stadt Ulm die Einbürgerung des ehemaligen Türken wieder zurückgenommen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigte diese Entscheidung. Der VGH hat nun die Berufung gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 20. Januar 2012 nicht zugelassen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie die Vorbereitung eines Explosionsverbrechen wögen so schwer, dass dies „einer Einbürgerung absolut entgegenstehe“, so die Mannheimer Richter. Bei seiner Einbürgerung habe der Kläger die Behörden „arglistig getäuscht“, da er es versäumt hatte, auf anhängige Ermittlungsverfahren hinzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Ein Aufrechterhalten der Einbürgerung sei bei dieser Sachlage „schlechthin unerträglich“, so der VGH.
Der Kläger ist damit nun staatenlos. In die Türkei kann er derzeit nicht zurück, da gegen ihn eine Einreisesperre erlassen wurde.
Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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