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Marienkäfer und Verkehrsrecht - Kinowerbung der Verkehrsrechtsanwälte

06.12.2005, 11:15 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare


Bevor sich Ihre Punkte vermehren ....

Berlin (DAV). Seit dem 01. Dezember 2005 hat die Kinowerbung ein neues Highlight. Über die Leinwand krabbeln zwei Marienkäfer beim Liebesspiel. „Bevor sich Ihre Punkte vermehren ...“ gehen Sie zum Verkehrsanwalt, rät die Arbeitsgemeinschaft. Damit wirbt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) bundesweit in 115 Kinos für die anwaltliche Dienstleistung im Verkehrsrecht.

Dies nicht ohne Grund: „Bei polizeilichen Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen beobachten die Verteidiger der Betroffenen immer wieder erheblich Fehler der Behörden“, sagt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Nicht selten seien die Geräte falsch eingestellt, oder die Eichung abgelaufen. Solche Messungen könnten dann natürlich nicht verwertet werden. Auch wegen Fehlern bei der Zustellung, die nur einem spezialisierten Anwalt auffallen, könnte manchmal noch etwas gerettet werden.

„Für Autofahrer kann dies oft existenzielle Bedeutung haben“, führt Gebhardt weiter aus. Viele Menschen seien beruflich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis könne sich existenzvernichtend auswirken.

Die Arbeitsgemeinschaft wählt für ihre Werbung nicht den belehrenden Weg mit dem erhobenen Zeigefinger. „Der Kinospot ist frisch und sympathisch. Die Betroffenen sollten keine Angst haben, einen Anwalt aufzusuchen. Dieser steht allein auf ihrer Seite“, so Gebhardt. Viel erreicht wäre, wenn sich das Bewusstsein verstärkt, dass man nicht jede behördliche Maßnahme hinnehmen muss, sondern auch als Verkehrsteilnehmer Rechte hat, die auch die Ermittlungsbehörden beachten müssen.

Der Kinospot mit den Käfern ist im Internet abrufbar unter www.verkehrsanwaelte.de



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