Darmstadt (ots) - Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. erstreitet zweite Entscheidung zur Pendlerpauschale
2007.
Das Niedersächsische Finanzgericht hält in seinem Beschluss vom
27.02.2007, Az. 8 K 549/06 die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem
Jahr 2007 für verfassungswidrig und hat hierzu um eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts gebeten (Az. 2 BvL 1/07).
In einer zweiten Entscheidung des gleichen Finanzgerichts vom
02.03.2007, Az. 7 V 21/07 wurde das Finanzamt Wilhelmshaven
verpflichtet, einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007 beider
Ehegatten auch unter Berücksichtigung der ersten 20 Kilometer
einzutragen. Die Finanzrichter haben große Zweifel, dass die
Neuregelung - Streichung der ersten 20 km - verfassungsgemäß sei.
Betroffen sind erneut Eheleute, die an unterschiedlichen Orten in
entgegengesetzter Richtung von ihrem Wohnort arbeiten. Der Ehemann
fährt täglich eine einfache Wegstrecke von 61 km und die Ehefrau von
41 km.
Es sei für die Eheleute nicht möglich, so die Finanzrichter, dass
ein gemeinsamer Wohnort in der Nähe der Arbeitsstelle jedes Ehegatten
gewählt wird. Daher seien die Fahrtaufwendungen für die gesamte
Entfernung beruflich veranlasst und müssen steuerlich berücksichtigt
werden.
Im sogenannten Hauptsacheverfahren steht die Entscheidung noch
aus. Es ist gut möglich, dass ein erneuter Vorlagebeschluss an das
Bundesverfassungsgericht ergeht.
Quelle: Pressemitteilung des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. (08.03.2007)
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