Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 01.02.2008 sein Urteil in dem Rechtsstreit der Frauenbeauftragten beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (vgl. Pressemitteilung 05/07, 06/07, 27/07) verkündet. Es hat die Berufung des beklagten Landes zurückgewiesen und damit im Ergebnis die gegenüber der Frauenbeauftragten wegen des Verdachts der Tätigkeit als IM für das MfS ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt.
Allerdings hat es auch das Rechtsmittel der Klägerin zurückgewiesen, die begehrt hatte, gerade als Frauenbeauftragte vorläufig weiterbeschäftigt zu werden. Vielmehr stehe ihr (nur) zu, im Rahmen der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütungsgruppe beschäftigt zu werden.
Gegen das Urteil ist ein Rechtsmittel nicht möglich.
Az.: 8 Sa 1625/07 und 8 Sa 2238/07
Quelle: Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg
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