Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk nahm heute zu dem laut
Agenturmeldungen von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetzentwurf zur
Einführung einer allgemeinen Kronzeugenregelung Stellung: "Ohne eine
Kronzeugenregelung stoßen unsere Ermittler bei konspirativ begangenen
Straftaten vor allem im Bereich des Terrorismus und der sonstigen Organisierten
Kriminalität, schnell an ihre Grenzen. Es wird höchste Zeit, dass wir
ein effektives Instrumentarium zum Aufbrechen der kriminellen
Verflechtungen bekommen" Wichtige Anliegen und Vorschläge Bayerns sind nunmehr im
Regierungsentwurf berücksichtigt. Einzelheiten werden noch im
parlamentarischen Verfahren zu diskutieren sein, jedoch ist der beabsichtigte
Gesetzentwurf ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung."
Die früher vorhandene Kronzeugenregelung im Bereich von Straftaten des
Terrorismus hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung 1999 gegen den
erbitterten Widerstand Bayerns und der Unionsfraktion im Bundestag
auslaufen lassen. In der Folgezeit wurden sämtliche Initiativen Bayerns und
des Bundesrats blockiert. Merk: "Eine effektive Kronzeugenregelung und
die damit verbundenen Aufklärungserfolge hätten wir schon viele Jahre
früher haben können."
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (15.07.2007)
Nachricht per E-Mail verschicken:
Kommentare (0):
Es sind keine Kommentare zu "Kronzeugenregelung" vorhanden.