( dauerhaft?)  

JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzKeine Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige 

Keine Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige

03.02.2012, 11:40 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforumadmin | 0 Kommentare


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 01.02.2012 entschieden, dass eine Industrie und Handelskammer (IHK) in ihrer Satzung keine generelle Höchstaltersgrenze für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festsetzen darf.

Der heute 75 Jahre alte Kläger war von der beklagten IHK bis zum Erreichen der in ihrer Sachverständigenordnung (SVO)vorgesehenen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Sachgebiete „EDV im Rechnungswesen und Datenschutz“ sowie „EDV in der Hotellerie“ bestellt worden. Diese Bestellung war nach der SVO einmal bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres verlängert worden.

Der Antrag des Klägers auf weitere Verlängerung der Bestellung wurde von der Beklagten abgelehnt. Die dagegen gerichtete Klage
blieb in den Vorinstanzen und zunächst auch beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht hat
das Bundesverwaltungsgericht nunmehr dem Begehren des Klägers entsprochen.

Die generelle Altersgrenze stellt eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam. Das mit der Satzungsregelung verfolgte Ziel, einen geordneten Rechtsverkehr
sicherzustellen, ist kein legitimes Ziel nach § 10 AGG, das eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters rechtfertigen könnte. Dazu zählen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur sozialpolitische Ziele insbesondere
aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung.

Das Lebensalter steht auch nicht im Sinne von § 8 Abs. 1 AGG in innerem Zusammenhang mit einer besonderen Anforderung an die Art der beruflichen Betätigung; denn die Tätigkeit als Sachverständiger in den Sachgebieten, für die der Kläger
seine Bestellung begehrt, stellt keine besonderen Anforderungen, die – bei entsprechender Vorbildung und Erfahrung – nur Jüngere erfüllen könnten. Schließlich wird die Altersgrenze auch nicht durch den in Art. 2 Abs. 5 der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG enthaltenen Sicherheitsvorbehalt legitimiert.

Die Festlegung der Altersgrenze in der Sachverständigenordnung dient jedenfalls in den Sachgebieten, für die der Kläger seine Bestellung begehrt, insbesondere nicht den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit, der Verhütung von Straftaten oder dem
Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

BVerwG, Urteil 8 C 24.11 vom 1. Februar 2012

Vorinstanzen:

VGH München, Urteil 22 BV 08.1413 vom 22. Januar 2009

VG München, Urteil M 16 K 07.2565 vom 11. März 2008

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

Bild: Haramis Kalfar - Fotolia.com



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 5 + 7 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "Keine Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige" vorhanden.

Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Recht & Gesetz


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenRecht & GesetzKeine Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


http://www.juraforum.de/recht-gesetz/keine-altersgrenze-fuer-oeffentlich-bestellte-sachverstaendige-387197

"Keine Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige - Recht & Gesetz" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN