Mainz (jur). Kommunen in Rheinland-Pfalz, die nicht genügend Kita-Plätze für zwei- bis dreijährige Kinder vorhalten, müssen Eltern gegebenenfalls die Kosten einer privaten Betreuung bezahlen. Denn der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gelte nach Landesrecht vorbehaltlos und ohne Einschränkungen, heißt es in einem am Dienstag, 12. Juni 2012, bekanntgegebenen Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz (Az.: 1 K 981/11.MZ).
Rheinland-Pfalz hat bereits 2010 einen Rechtsanspruch auf kostenlose Betreuungsplätze für Kinder ab zwei Jahren eingeführt. Im Streitfall konnte die Stadt Mainz einer Mutter aber sechs Monate lang keinen Platz für ihre Tochter anbieten. Weil sie auf die Betreuung angewiesen war, gab die Mutter ihr Kind in eine private Einrichtung. Die Kosten von 2.188 Euro verlangte sie nun von der Stadt zurück.
Mit Erfolg: Das Landesgesetz verpflichte die Kommunen „ohne jede Einschränkung und Ausnahme“, die Betreuung der Kinder ab zwei Jahren sicherzustellen. Dem sei die Stadt Mainz hier nicht nachgekommen. Um dieses Versäumnis auszugleichen, müsse sie nun die private Betreuung bezahlen, so das VG Mainz in seinem am 10. Mai 2012 verkündeten Urteil.
Auf Bundesebene soll ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern auch unter drei Jahren ab August 2013 gelten. Es gibt aber immer mehr Zweifel, ob die Kommunen dieses Ende 2008 beschlossene Ziel erreichen können.